Behandlungen und Preise
Behandlungen | Preise |
Zahnentfernung | 30 Eur |
Zahnentfernung mundchirurgisch | 90 Eur |
Esthetische Plombe | 50 Eur |
Wurzelkanalfüllung/Kanal | 40 Eur |
Probefüllung | 10 Eur |
Zahnsteinentfernung | 25 Eur |
Zahnaufhellung | 125 Eur |
Gebiss, Kunststoffplatte | 400 Eur |
Teilgebiss, Metallplatte | 550 Eur |
Porzellan-Metall Krone o. Brückenglied | 120 Eur |
Wichtig zu wissen:
Patienten haben in der Europäischen Union das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ambulant behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (Rechtssachen C-385/99, C-120/95, C-158/96). Dieser Rechtsanspruch ist auch in § 13 Absatz 4 - 6 des fünften Teils des deutschen Sozialgesetzbuch festgelegt. Eine vorherige Genehmigung durch den einheimischen Krankenversicherungsträger ist nicht erforderlich.
Allerdings erstatten die Krankenkassen den Patienten die Behandlungskosten höchstens mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung im Inland anfallen würde.
Für stationäre Leistungen – ausgenommen in einem Notfall – ist immer die vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland immer genehmigungspflichtig. Also muss vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan eingereicht und von der Krankenkasse genehmigt worden sein.